Weisungen für Schloss und Park Oberhofen
Liebe Besucherinnen und Besucher, Liebe Gäste
Mit rücksichtsvollem Verhalten tragen Sie dazu bei, diesen historisch wertvollen, unter Denkmalschutz stehenden Schloss & Park als Kulturgut zu erhalten.
- Das Schloss Oberhofen ist ein öffentlich zugängliches Museum, wobei wir einzelne Räumlichkeiten als Festlocation zur Verfügung stellen. Es ist Gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
- In den Schlossräumen gilt striktes Rauchverbot, Rauchen ist im Freien erlaubt. Für Zigarettenstummel sind zwingend Aschenbecher zu benutzen.
- Hunde haben im ganzen Schlossareal keinen Zutritt (ausgenommen Blinden- und Führhunde).
- Das Abbrennen von Kerzen jeglicher Art und von Feuerwerk, auch von Zuckerstöcken und Wunderkerzen, ist auf dem ganzen Areal verboten.
- Fahrräder und motorisierte Fahrzeuge sind im Park- und Schlossareal nicht zugelassen.
- Das Besteigen von Bäumen und Mauern sowie das Betreten von Pflanzflächen ist nicht gestattet. Absperrungen sind zu beachten.
- Eltern sind verantwortlich für ihre Kinder. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
- Der Park ist ein Ort der Erholung. Bitte vermeiden Sie Lärm und laute Musik.
- Veranstaltungen, Anlässe und gewerbsmässige Tätigkeiten im Park und Schlossareal sind bewilligungspflichtig.
- Fotoshootings sind in gemieteten Räumen und im Park mit Bewilligung erlaubt. Im Museumsbereich ist dies leider nicht möglich. Aufnahmen mit Drohnen sind auf dem ganzen Gelände untersagt.
- Wir bitten Sie, den Park sauber zu halten und Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
- Das Grillieren sowie das Anzünden von Feuer ist strengstens verboten
- Unsere Wiesen sind keine Badewiesen. Das Sonnenbaden sowie Baden auf dem Schlossareal ist untersagt.
- Das Pflücken von Blumen/Früchten im Schlossareal & im Park sowie das Fischen ist verboten.
- Die Öffnungszeiten Schlossmuseum sowie Park sind zu berücksichtigen.
- Anlässe im Schloss- und Parkbereich sind stets kostenpflichtig und müssen über die Stiftung Schloss Oberhofen angemeldet werden.
- Die Räumlichkeiten werden so hinterlassen, wie sie bei der Übernahme vor gefunden werden.
- Die vertraglich festgelegten Zeiten sind einzuhalten.
- Nicht erlaubt ist der Einsatz von Glitzerkonfetti-/Rauchkanonen, das Streuen von Reis oder Rosenblättern, Konfetti u.ä.. Seifenblasen sind im Aussenbereich erlaubt.
- Ballone sind auf dem ganze Schlossareal inkl. Park verboten.
- Musikalische Einlagen müssen mit der Stiftung Schloss Oberhofen besprochen werden.
- Tanzen in den Schlossräumlichkeiten ist aus konservatorischen Gründen leider nicht möglich.
Die Weisungen der Gärtner:innen, der Schlosswarte sowie dem des Sicherheitspersonals sind Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung oder Wiederhandlung wird der Aufwand sowie Schaden verrechnet.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!
Schlossplan
Folgend finden Sie einen Überblick des Schlosses und Ihre Stockwerke: